Komplexe Verfahren: Migranten im Wandel der Rechtsverhältnisse

In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Ausländer. Betrachtet man die Gesamtzahl der Menschen mit Migrationshintergrund, so leben in Deutschland 20,8 Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln, das ist ein knappes Viertel der Gesamtbevölkerung.

Migranten stehen in sich wandelnden Rechtsverhältnissen. Für sie stellt sich zunächst die Frage, wie sie mit einem Visum nach Deutschland einreisen können und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und dann eine solche zum Daueraufenthalt.

 

Unterschiedliche Aufenthaltszwecke

Es gibt unterschiedliche Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug, Asyl). Und für jeden Zweck gelten andere Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Deutschland hat einen großen Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland. Dem trägt das am 1. März 2020 in Kraft getretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch großzügigere Regelungen Rechnung als sie zuvor galten. Erstmals wird neben Fachkräften mit akademischem Abschluss auch solchen mit qualifiziertem Berufsabschluss ein privilegierter Zuzug nach Deutschland eröffnet.

Migranten, die in Deutschland erste Wurzeln geschlagen haben, wollen typischerweise ihren Ehepartner und ihre Kinder nachholen. Dafür gibt es eigene Regeln, die stark durch die Rechtsprechung von EuGH, BVerfG und BVerwG geprägt sind.

 

Komplexe Asylverfahren

Viele Migranten sind als Asylsuchende nach Deutschland gekommen. Die Regeln für ihre Anerkennung sind ebenso komplex wie das behördliche und gerichtliche Asylverfahren. Hier spielen die von der EU erlassenen Verordnungen und Richtlinien sowie die EuGH-Rechtsprechung eine immer größere Rolle. Erst 2019 hat der EuGH entschieden, dass Asylsuchende nicht auf einen EU-Mitgliedstaat verwiesen und dorthin überstellt werden dürfen, in dem ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse nicht befriedigt werden. Der VGH Mannheim fasst die Anforderungen bildhaft mit den Begriffen „Bett, Brot und Seife“ zusammen.

 

Integration und Erwerb der Staatsangehörigkeit

Die Migration alleine führt noch nicht dazu, dass Migranten ein Teil der deutschen Gesellschaft werden. Die Rechtsordnung hält deshalb – oft an versteckter Stelle – Hilfen für die Integration bereit. Die höchste Stufe der Integration ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese erworben werden kann, beantwortet das wesentlich durch die Rechtsprechung mitgeprägte Staatsangehörigkeitsrecht. 

 

Behörden passieren bei Ausweisung und Abschiebung viele Fehler

Nicht jeder Migrant, der deutschen Boden betritt, erwirbt hier ein Bleiberecht. Bei Prüfung der Voraussetzungen, unter denen ein Ausländer ausgewiesen, wenn nötig auch in Abschiebungshaft genommen und abgeschoben werden kann, passieren den Behörden allerdings viele Fehler und es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, hier die Interessen seines Mandanten zu wahren.

Andererseits ist es aber auch wichtig, die Regeln (und deren Grenzen) zu kennen, nach denen Migranten, die gegen das Recht verstoßen haben, außer Landes gebracht werden können. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz von 2019 gibt den Behörden hierzu verbesserte Rechtsgrundlagen an die Hand.

 

Expertenwissen aus erster Hand – auch für den Fachanwalt für Migrationsrecht

Die thematische Erschließung des Migrations- und Integrationsrecht, die sich an Sachzusammenhängen und nicht an Paragraphen orientiert, macht sich das Handbuch ‚‚Migrations- und Integrationsrecht" von C.H.BECK zur Aufgabe. Es liegt in 2. Auflage vor. Herausgeber ist Prof. Dr. Harald Dörig, von 2000 bis 2018 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Das Handbuch bezieht neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sämtliche Neuerungen ein, die sich aus dem Migrationspaket des Jahres 2019 mit seinen neun Gesetzesnovellen ergeben.

Das Werk ist ganz überwiegend von Praktikern verfasst und spricht die oben skizzierten Probleme des Migrationsrechts an, die in der Lebenswirklichkeit eine Rolle spielen. Es erfasst insbesondere die Themen, die im Rahmen der Lehrgänge zum Erwerb der Qualifikation als Fachanwalt für Migrationsrecht behandelt werden.

Weitere Literaturtipps zum Thema finden Sie hier.

 

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