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Walhalla Fachredaktion (Hrsg.)

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch Ausgabe 2015/2016

Mit den Nebengesetzen zum Verbraucherschutz, Mietrecht und Familienrecht

vergriffen, kein Nachdruck

4,95 €

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Gesetzestext

Buch. Softcover

13., aktualisierte Auflage. 2015

752 S.

Walhalla Fachverlag. ISBN 978-3-8029-2024-0

Format (B x L): 12,0 x 16,5 cm

Gewicht: 611 g

Stand: 1. September 2015

Das Werk ist Teil der Reihe: Wissen für die Praxis

Produktbeschreibung

Mit der Textausgabe BGB - Bürgerliches Gesetzbuch lassen sich Rechtsfragen des täglichen Lebens und etwaige Rechtsverletzungen schnell abklären:

 

Bürgerliches Gesetzbuch
BGB mit Einführungsgesetz

Verbraucherschutz, Produkthaftung
Allgemeines GleichbehandlungsG, BGB-Informationspflichten-VO, UnterlassungsklagenG, EG-VerbraucherschutzdurchsetzungsG, VerbraucherinformationsG, FernunterrichtsschutzG, TelemedienG, ProdukthaftungsG

Mietrecht, Wohnungseigentum
BetriebskostenVO, WohnflächenVO, HeizkostenabrechnungsVO, WärmelieferungsVO, WohnungseigentumsG, ErbbaurechtsG

Familienrecht
LebenspartnerschaftsG, GewaltschutzG, VersorgungsausgleichsG

Übersichtliche zweispaltige Darstellung, ausführliches Stichwortverzeichnis

 

Rechtsstand: 1.9.2015

Inhaltliche Schwerpunkte:

Seit der letzten Ausgabe insbesondere berücksichtigt sind die Änderungen durch das „Mietrechtsnovellierungsgesetz“ mit der sogenannten Mietpreisbremse sowie durch das „Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein“. Rechtsstand der Ausgabe ist 1. September 2015.

 

Internationales Erbrechtsverfahren
Bislang knüpfte das deutsche Recht an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an, um zu bestimmen, welches Recht auf einen Erbfall anzuwenden ist. Deutsche Stellen hatten daher auf den Nachlass eines ausländischen Staatsangehörigen grundsätzlich ausländisches Erbrecht anzuwenden, auch wenn der Erblasser gegebenenfalls seit Jahrzehnten in Deutschland lebte und sich sein gesamtes Vermögen in Deutschland befand.

Dies änderte sich zum 17. August 2015. Seit diesem Zeitpunkt ist die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) anzuwenden. Die ErbVO knüpft für die Erbfolge in erster Linie an das Recht des letzten Erblasseraufenthalts an. Vorbehaltlich einer vom Erblasser vorgenommenen Rechtswahl ist damit das Erbrecht des Staates anzuwenden, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die ErbVO zielt außerdem auf einen Gleichlauf von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht. Deutsche Gerichte werden daher bei ausländischen Erblassern vermehrt deutsches Erbrecht anwenden können.

 

Europäisches Nachlasszeugnis und Erbscheinverfahren
Mit Geltung der ErbVO in den Mitgliedstaaten wird auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Die Vorschriften zum Erbschein wurden daher entsprechend angepasst um zu ermöglichen, dass die Zuständigkeit für das Verfahren zur Erteilung eines deutschen Erbscheins und für die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses bei demselben Gericht liegt.

Die Anpassungen beim Erbschein hat der Gesetzgeber zudem zum Anlass genommen, bisher im BGB enthaltene, rein verfahrensrechtliche Vorschriften zum Erbschein aus systematischen Gründen in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und dabei Doppelregelungen zu bereinigen.

 

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