Die praxisnahe Einführung beschreibt Leistungen und Ansprüche der Kinder- und Jugendhilfe:
- Hilfen zur Erziehung
- Anspruch auf einen Betreuungsplatz
- Erteilung der Pflegeerlaubnis
- Beurkundungen
- Schutz des Kindeswohls
- Hilfen für ausländische Kinder und Jugendliche
- Vaterschaftsanerkennungen
- Pflichten des Amtsvormunds
- Träger der Jugendhilfe
- Kostenerhebungsverfahren
Ideal für Aus- und Fortbildung, für Jugendämter, Gerichte, Rechtsanwälte, die Jugendgerichtshilfe und soziale Einrichtungen.
25 Jahre SGB VIII
Am 1. Januar 1991 trat das Achte Sozialgesetzbuch in Kraft. Seitdem hat sich das „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ stetig – orientiert an den gesellschaftlichen Veränderungen – fortentwickelt.
Um die 40 Änderungen hat das SGB VIII bereits durchlaufen. Besonders wichtige Meilensteine waren der Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Stärkung des Kinderschutzes. Auch mit den jüngsten Änderungen reagiert der Gesetzgeber auf aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen.
Die größte aktuelle Herausforderung derzeit ist die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher und hier insbesondere die Situation der unbegleiteten Minderjährigen, die besonderen Schutz bedürfen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, wurde mit dem am 1. November 2015 in Kraft getretenen „Umverteilungsverfahren“ ein Instrument geschaffen, um diese Kinder und Jugendliche dort unterzubringen und zu betreuen, wo es noch Kapazitäten gibt.
Schwerpunkte der SGB VIII-Änderung:
- Einführung eines landesweiten und bundesweiten Verteilungsverfahrens für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger
- Gesetzliche Festlegung eines behördlichen Verfahrens zur Altersfeststellung
- Klarstellungen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Kinder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen können
- Weiterentwicklung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik