"(...) Sehr erfreulich, dass in diesem Werk eine grosse Fülle von Beispielen gebracht wird. Damit wird die Bedeutung dieses Rechts klar vor Augen geführt. Nicht nur der Marktwert der Prominenten, auch ihr Bedürfnis nach Privatheit führt zu einer Vielzahl von Fällen. Auch "Normalbürger" können sich durch Eingriffe in dieses Recht sehr verletzt fühlen und klagen dann. Durch die Vielzahl der Fälle, fast schon in Richtung case law, wird die inzwischen massiv angewachsene Rechtsmaterie einigermaßen anschaulich. Überdies darf man davon ausgehen, dass die Fälle eine gute Erinnerungsbrücke sind.(...)" Prof. Dr. Hans Alberts, in: Polizei und Wissenschaft 02/ 2010, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
" Das neue Handbuch des Persönlichkeitsrechts will - so der Werbetext des Verlags - Maßstäbe setzen. Das zeigt sich nicht nur am Umfang (1227 Seiten), sondern vorallem an der inhaltlichen Spannbreite der Beiträge.(...) Es wird aber als Atlas mit groß- und kleinformatigen Landkarten viele hilfreiche Dienste Leisten können." Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, in: Neues Jurstisches Wochenblatt 45/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"(...) Großes Lob verdient die Aktualität der Darstellung. Höchstrichterliche Rechtsprechung ist (fast) immer bis unmittelbar vor dem aus dem Vorwort ersichtlichen Schlusstermin im Juli 2008 eingearbeitet.(...) Umso dankbarer sollte er sein, dass ihm mit diesem Handbuch ein weiteres gehaltvolles Nachschlagewerk für praktisch alle wichtigen persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen an die Hand gegeben wurde." Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder, LL.M. (NYU), in: Zeitschrift für Urheber und Medienrecht 10/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"(...) Fazit: Dieser Klassiker ist sowohl für Manager als auch Studenten des Handels uneingeschränkt zu empfehlen.(...)" Bernd W. Müfler-Hedrich, in: www.rezensionen.ch 27.10.2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"(...) Ein großartiges Werk, dessen Nichtbenutzung auch in Österreich als fahrlässig zu bezeichnen ist." Robert Dittrich, in: Rundfunkrecht 26.10.2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"Das Handbuch behandelt alle Fragen des Persönlichkeitsrechts in einer umfassenden systematischen Darstellung.(...)" in: Anwaltsblatt 10/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"(...) Für Praktiker ist (...) der Erwerb dieser Enzyklopädie ein echtes Muss. Gleichzeitig kann man das renommierte Herausgeberteam nur herzlich zur Bündelung so vieler Fachkompetenz in einem Buch beglückwünschen - und dem Buch viele weitere Auflagen wünschen." Prof. Dr. Thomas Hoeren, in: Multimedia und Recht 08/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"Der Verlag Beck bezeichnet das zu besprechende Werk als „Die Neuerscheinung, die Maßstäbe setzt". Mit dieser Charakteristik hat er, wie schon am Beginn der Besprechung festgestellt werden kann, den Nagel auf den Kopf getroffen. Den Autorinnen und Autoren ist es gelungen, jeden Winkel des weit verzweigten Persönlichkeitsrechts auszuleuchten.(...)" in: Forschung & Lehre 07/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"(...) Das dicke »Handbuch des Persönlichkeitsrechts« spiegelt diesen Siegeszug.(...)" in: Myops 06/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"(...) Die Kritik zeigt bereits, dass das Werk nicht im Deskriptiven verbleibt, sondern zur ernsthaften wissenschaftlichen Auseinandersetzung reizt. Insgesamt ist es den Herausgebern in bewundernswerter Weise gelungen, eine namhafte Gruppe von Autoren zu versammeln. Das Konzept des Werkes ist originell, wissen- schaftlicher Anspruch und praktische Handhabung werden gut miteinander verbunden. Das Handbuch ermuntert zur Befassung mit einem Rechtsbereich, der wie kein zweiter durch eine aus- ufernde Kasuistik getragen wird und daher in besonderer Weise nach Systematisierung ruft. Hier setzt das Werk in der Tat Maßstäbe, wie es die Verlagswerbung verspricht." Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Richter am OLG Hamm, Universität zu Köln, in: GRUR 06/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
"Mit seinen materienübergreifenden und detaillierten Ausführungen ist das Handbuch ein Muss für alle, die in der Praxis mit dem Presse-und Medienrecht zu tun haben." Katharina Majchrzak, in: Österreichische Juristenzeitung 02/ 2009, zur 1. Auflage 2008
|
 |
 |
 | |
 |
Expertenmeinung von Christian Musiol, Loschelder Rechtsanwälte, Köln, zur 1. Auflage 2008: "Vor kurzem ist das „Handbuch des Persönlichkeitsrechts“ erschienen, das von einem Herausgeberteam aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Anwaltschaft verantwortet wird. Das Ziel des Buches ist es ausweislich des Vorwortes, eine Strukturierung und Systematisierung des Persönlichkeitsrechts vorzunehmen und seine verschiedensten Aspekte eingehend darzustellen. Dieses Ziel ist eindrucksvoll gelungen, insbesondere ist das Konzept überzeugend, das Persönlichkeitsrecht nicht allein unter dem Blickwinkel äußerungsrechtlicher Besonderheiten zu betrachten, sondern auch die immer größere Bedeutung erlangenden Aspekte der Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts insbesondere in Form des Merchandising sowie der Vermarktung der Privatsphäre darzustellen. Neu ist der Ansatz, die sich stellenden Rechtsfragen aus der Perspektive des Trägers des Persönlichkeitsrechts zu beleuchten, d.h. nicht allein die Folgen eines unberechtigten Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darzustellen, sondern auch darzustellen, in welcher Form der Träger des Persönlichkeitsrechts die Verwertung dieses Rechts aktiv betreiben kann. Gleichzeitig werden selbstverständlich die Grenzen des Persönlichkeitsrechts und die Rechtsfolgen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts umfassend dargestellt. Das Werk weist mit gut 1.200 Seiten einen beachtlichen Umfang auf, der Inhalt ist in insgesamt zehn Teilen übersichtlich gegliedert. Zunächst werden die Grundlagen des Persönlichkeitsrechts einschließlich des Verhältnisses zum Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht dargestellt. Es folgen die Darstellungen des verfassungsrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Hervorzuheben ist, dass gerade im Bereich des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes mit der Untergliederung verschiedener, so genannter „besonderer Persönlichkeitsrechte“ (Recht am eigenen Bild, Namensrecht, Markenrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht) einzelne Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts dargestellt werden, die in dieser Form bisher nicht in einem einzigen Werk zusammengefasst sind. Gleiches gilt für die Darstellung des Rechts an sonstigen Persönlichkeitsmerkmalen (Recht an der eigenen Stimme, Recht am Persönlichkeitsbild, Recht an Slogans, Gestik, der Mimik, und dem Image), die gerade in der Praxis zunehmende Bedeutung erlangen könne. Nach einer Darstellung der Grenzen des Persönlichkeitsrechts folgt eine Übersicht über die Träger des Persönlichkeitsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts der Verstor-benen. Im siebten Teil wird das Persönlichkeitsrecht im Rechtsverkehr dargestellt, insbesondere werden hilfreiche Hinweise zur Gestaltung entsprechender Merchandising und Werbeverträge gegeben. Die Fragen der Rechtsfolgen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts werden im achten Teil behandelt, wobei die einzelnen, denkbaren Anspruchsarten (Unterlassung, Gegendarstellung etc.) jeweils getrennt voneinander behandelt werden. Überzeugend ist insbesondere die Darstellung von Seitz zu Fragen des Rechts der Gegendarstellung und vollstreckungsrechtlicher Fragen. Hervorzuheben sind weiter der neunte und der zehnte Teil des Werkes, in dem das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch mit Blick auf grenzüberschreitende Verletzungen beleuchtet wird. Gerade in der globalisierten Welt ist die Berücksichtigung internationaler Bezüge in der Praxis von besonderer Bedeutung, weil praktisch jede Veröffentlichung weltweit abrufbar ist und dementsprechend auch Auseinandersetzungen in verschiedenen Rechtsordnungen begründen kann. Das Werk zeichnet sich in jedem Beitrag durch die große Detailfreude, Aktualität und die umfassende Darstellung der verschiedensten rechtlichen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes aus. Bei den Autoren handelt es sich durchweg um ausgewiesene Spezialisten der betreffenden Materie, so dass auch die Darstellung der einzelnen Rechtsbereiche einerseits umfassend, andererseits aber auch übersichtlich und kompakt geschrieben ist. Besonders hervorzuheben ist der konzeptionelle Ansatz des Werkes, der das Persönlichkeitsrecht in bezug auf seinen Schutz und seine Verwertung umfassend darstellt. Es handelt sich um ein differenziertes Handbuch des Persönlichkeitsrechts, das nur wärmstens empfohlen werden kann."
|
 |
 |
 | |
 |
"(...) Das sehr umfangreiche Handbuch wird dem Ziel, die vielschichtigen Fragen um das Persönlichkeitsrecht zu systematisieren, auf hohem Niveau gerecht. Ein Blick in die unterschiedlichen Kapitel - dann doch mit der Brille der Medien - lässt Widersprüchliches erkennen. Die Medien dürfen auf der einen Seite aus eigenem Recht weniger, nämlich über Personen nur dann berichten, wenn das mit dem gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess etwas zu tun hat -seit der Prinzessinnen-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird das in der Tendenz ein Stück weit restriktiv von den Gerichten bewertet. Auf der anderen Seite dürfen Medien unendlich viel mehr an auch intimsten Details verbreiten - solange und so weit sie dafür zahlen. Insoweit ist das Ergebnis der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Medienfreiheiten auch nur das Spiegelbild der gesellschaftlichen Entwicklung. Hauptsache Geschäftsmodell, könnte man meinen." in: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk 24.11.2008, zur 1. Auflage 2008
|
 |