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Hunkeler (Hrsg.)

Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz: SchKG

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Kommentar

Buch. Hardcover

2. Auflage. 2014

XLII, 1972 S.

Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel. ISBN 978-3-7190-3280-7

Format (B x L): 12,5 x 19,5 cm

Gewicht: 1164 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Petit commentaire = Kurzkommentar

Produktbeschreibung

Neu in 2. Auflage – bereits mit neuem Sanierungsrecht.


Der Kurzkommentar zum SchKG erlaubt in handlicher Form einen schnellen Zugriff auf das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Knapp, konzis und praxisbezogen werden die wesentlichen Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu umstrittenen Punkten verfügbar gemacht. Besonderes Augenmerk wird auf eine sorgfältige Auswahl und Einarbeitung der Rechtsprechung auf aktuellstem Stand gelegt.


Zur Neuauflage

Die 2. Auflage berücksichtigt neue praxisrelevante Rechtsprechung und Literatur sowie vor allem die umfangreichen Änderungen infolge der Revision des SchKG vom 21. Juni 2013 («Neues Sanierungsrecht»), die voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird:
  • Ein gerichtliches Nachlassverfahren beginnt gemäss neuem Recht immer mit der Bewilligung einer provisorischen Stundung (Art. 293a–293d rev. SchKG i.V.m. Art. 294 rev. SchKG). Dabei werden an die Bewilligung derselben geringere Anforderungen gestellt als bisher und sie muss nicht mehr zwingend öffentlich bekannt gemacht werden. Der Schuldner kann analog der Regelung des Konkursaufschubs u.U. auch eine stille Sanierung erreichen und bei gegebenen Voraussetzungen neuerdings auch eine Sanierung ohne den Abschluss eines Nachlassvertrags. Soweit erforderlich werden die Rechte der Gläubiger während der Stundung verstärkt werden. Mehrere beteiligte Nachlassgerichte triff u.U. eine Kooperationspflicht (Art. 4a rev. SchKG).
  • Eine Sicherstellungpflicht für die Nachlassdividenden als Voraussetzung zur richterlichen Bestätigung eines Nachlassvertrags entfällt, dafür müssen bei einem ordentlichen Nachlassvertrag auch die Anteilsinhalber einen angemessenen Sanierungsbeitrag leisten (Art. 306 Abs. 1 rev. SchKG). Mit dem neuen Art. 314 Abs. 1bis wird zudem der sog. Nachlassvertrag mit Gesellschaftsgründung ins Gesetz aufgenommen., mit welchem die Gläubiger statt in Geld mit Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten am Schuldner oder an einer Auffanggesellschaft abgefunden werden.
  • Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen können gemäss dem neuen Art. 211a SchKG ab Konkurseröffnung als Konkursforderungen höchstens bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin oder bis zum Ende der festen Vertragsdauer geltend gemacht werden. Während der Stundung kann ein Schuldner mit Zustimmung des Sachwalters ein Dauerschuldverhältnis jederzeit auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen, wenn dies für die Sanierung erforderlich ist; die Entschädigung des Vertragspartners gilt dabei als Nachlassforderung (Art. 297a rev. SchKG)
  • Im Recht der paulianischen Anfechtung findet eine Umkehr der Beweislast bei der Anfechtung von Rechtshandlungen zugunsten nahestehender Personen statt (Art. 286 Abs. 3 u. Art. 288 Abs. 2 rev. SchKG). Dabei haben u.a. auch beklagte Konzerngesellschaften neuerdings zu beweisen, dass bei der Schenkungspauliana kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt bzw. sie bei der Absichtspauliana eine Benachteilungsabsicht des Schuldners nicht erkennen konnten (Art. 286 Abs. 3 und Art. 288 Abs. 2 rev. SchKG). Die Frist zur Geltendmachung des Anfechtungsrechts ist dabei neue eine Verjährungsfrist (Art. 292 rev. SchKG).
  • Schliesslich stellen sich übergangsrechtliche Fragen, wobei das Übergangsrecht nur rudimentär geregelt ist.


Alle mit dem Schuldbetreibungs-, Konkurs- und Sanierungsrecht befassten Juristen, insbesondere Rechtsanwälte, Richter, Betreibungs- und Konkursämter, Treuhänder, Sachwalter und Liquidatoren erhalten damit ein kompaktes Arbeitsmittel auf dem Stand Sommer 2013 für den ersten Zugriff bei der täglichen Fall-Lösung.

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