Ansprüche des Betriebsrats auf externe Beratung

Betriebsräten stehen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu (hierzu ausführlicher die Broschüre Neu im Betriebsrat – Was tun?). Ihnen wird damit zugleich eine hohe Verantwortung übertragen, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber angemessen zu vertreten.

Betriebsräte benötigen hierzu einen umfangreichen Sachverstand, der neben arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Kenntnissen auch personal- und betriebswirtschaftliche Kompetenzen umfasst. Diese Kenntnisse können allerdings nicht einfach vorausgesetzt werden. Der Gesetzgeber erkennt daher Betriebsräten einen besonderen Schulungsanspruch und den Zugriff auf Sachmittel, z.B. in Form von Gesetzestexten und Kommentaren.

Der Betriebsrat kann sich zudem der Unterstützung externer Experten bedienen. So kann er sich beispielsweise in schwierigen Fällen bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, bei Rechtsstreitigkeiten und auch bei Verfahren vor der Einigungsstelle durch Fachleute beraten und vertreten lassen.

Einen Überblick über die verschiedenen Rollen externer Experten gibt diese Tabelle:

Welche Möglichkeiten Betriebsräten offen stehen und wie sie diese Unterstützung auch ggf. gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen können, erläutert Professor Dr. Matthias Pletke in der Broschüre "Externe Beratung für den Betriebsrat"

 

Pletke

Externe Beratung für den Betriebsrat

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