Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Brune | Bewährtes deutsches Arbeitnehmererfindergesetz | 1. Auflage | 2010 | 164 | beck-shop.de

Brune

Bewährtes deutsches Arbeitnehmererfindergesetz

Eine Analyse unter rechtstatsächlichen, rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Aspekten mit Alternativen und Vorschlägen zur Neugestaltung

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168,00 €

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Buch. Hardcover

2010

656 S.

Carl Heymanns. ISBN 978-3-452-27310-9

Gewicht: 770 g

Produktbeschreibung

Hat sich das mittlerweile schon über 50 Jahre alte Deutsche Arbeitnehmererfindergesetz vom 25.07.1957 bewährt? Wenn nein, welche Alternativen stehen zur Verfügung und warum sollte bestimmten Alternativen der Vorzug gegeben werden?

Zur Beantwortung dieser Fragen wählt die vorliegende Arbeit einen sehr grundlegenden Ansatz und begnügt sich beispielsweise nicht damit, die Vor- und Nachteile einzelner Regelungen zu diskutieren oder die Sichtweise einzelner Interessengruppen in den Vordergrund zu stellen. Als Ausgangspunkt dient vielmehr die Gesetzesbegründung des Jahres 1957 und die sich hieraus ergebenden Ziele des Arbeitnehmererfindergesetzes. Die Frage nach der Bewährtheit des Arbeitnehmererfindergesetzes wird demnach daran gemessen, inwieweit das Gesetz die ursprünglichen Zielvorgaben erfüllt, sprich eine Zuordnung für Erfindungen vornimmt, die gleichzeitig Arbeitsergebnisse darstellen und eine Ausgestaltung der Regelungen unter gerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Betriebes stattgefunden hat.

Bereits die Untersuchung der ersten Zielvorgabe liefert bemerkenswerte Ergebnisse. So konnte beispielsweise nachgewiesen werden, dass überhaupt keine Zuordnungsnotwendigkeit für die Diensterfindungen des Arbeitnehmererfindergesetzes besteht, da es sich hierbei keinesfalls um Arbeitsergebnisse handeln kann.

Die Untersuchung der zweiten Zielvorgabe erfolgt unterteilt nach den Interessen der beteiligten Kreise, sprich der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und des Staates. Die jeweils bestehenden Einzelinteressen werden vorangestellt und unter Berücksichtigung rechtstatsächlicher, rechtshistorischer und rechtsvergleichender Aspekte eine Aussage abgegeben, inwieweit die Interessen mit der bestehenden Regelung berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser Untersuchung konnte beispielsweise nachgewiesen werden, dass
- von dem ArbEG keine erfindungsfördernde Wirkung ausgeht, insbesondere wenn hierzu die in der
Untersuchung entwickelte Kennzahl „Patentanmeldungen pro 1000 Arbeitnehmer im produzierenden
Gewerbe“ herangezogen wird,
- das Vergütungsprinzip des Hauptanwendungsfalles gemäß § 9 ArbEG nicht so einzigartig ist, wie es von
Arbeitgeberseite oft als Wettbewerbsnachteil vorgetragen wird,
- die Vergütungsregelung den deutschen Arbeitnehmererfinder weit besser stellt, als Arbeitnehmererfinder in anderen Rechtsordnungen.

Nicht zuletzt versucht die Arbeit einige Interessenlagen präziser zu erfassen, beispielsweise die oft anzutreffende Vermengung von Innovationsförderung und Erfindungsförderung, die trotz der umgangsprachlichen Nähe unterschiedliche Zielvorstellungen beschreibt. Durch systematische Unterteilung des ArbEG in einzelne Regelungskomplexe werden anschließend Alternativen für einzelne Regelungen des ArbEG zusammengestellt, wie sie sich beispielsweise aus anderen Rechtsordnungen, Literaturmeinungen und den Vorschlägen zur Reform des ArbEG ergeben. Ausgestattet mit den Ergebnissen zur Zielerreichung des ArbEG, den Alternativen und den gemäß Reformbestrebungen zusätzlich formulierten Zielen (Innovationsförderung, vereinfachte Vorschriften, Harmonisierung) werden in einem abschließenden Kapitel Vorschläge für eine Neugestaltung des ArbEG vorgetragen.

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