Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Aufgabe und Befugnis | 1. Auflage | 1999 | 33 | beck-shop.de

Aufgabe und Befugnis

Das wirtschaftsverfassungsrechtliche System der europäischen Gemeinschaftsziele, dargestellt in seinen Auswirkungen auf die Freistellung vom Kartellverbot. Zugl. Habil.-Schr.

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Buch. Hardcover

1999

Vittorio Klostermann. ISBN 978-3-465-02990-8

Das Werk ist Teil der Reihe: Juristische Abhandlungen; 33

Produktbeschreibung

Ausgehend von der im Wirtschaftsleben europäischer Unternehmen eminent wichtigen, jedoch bisher weder theoretisch noch praktisch zufriedenstellend bewältigten Freistellung vom Kartellverbot wird zunächst die Frage nach den rechtlichen Maßstäben der Freistellung vom Kartellverbot als Zielproblem formuliert. In der Entfaltung der damit in den Blick gerückten Gemeinschaftsziele werden die Gemeinschaftsaufgabe als sachliche allgemeine Handlungseröffnung und, nachdem die Befugnisbedürftigkeit allgemein eröffneten Gemeinschaftshandelns im Falle von Eingriffen in Rechte der Bürger oder der Mitgliedstaaten begründet wurde, der Gemeinschaftsauftrag als Zielsteuerung der Befugnisbedürftigkeit unterschieden. Es wird gezeigt, daß der EG-Vertrag sachgestaltendes und rechtsvollziehendes Gemeinschaftshandeln in jeweils unterschiedlichen Formen unterscheidet, und daß das Freistellungsrecht als Teil des Rechtsvollzugs strikter rechtlicher Entscheidungsbindung unterworfen ist.

Der Gemeinschaftsauftrag erscheint in der Analyse in mehreren Komponenten, die allesamt durch das Zusammenspiel von Marktprinzip als bürgerbezogenem Handlungsregulativ und Integrationsprinzip als mitgliedstaatenbezogenem Handlungsregulativ gekennzeichnet sind. Das Freistellungsrecht ist beim derzeitigen Integrationsstand dabei ausschließlich unter die Auftragskomponente des Gemeinsamen Marktes, dagegen nicht unter die Wirtschafts- und Währungsunion oder die gemeinsamen Politiken bzw. Maßnahmen zu subsumieren. Das bedeutet, daß Freistellungsentscheidungen der Gemeinschaft nur wettbewerbsrechtlichen, nicht dagegen wirtschaftspolitischen oder allgemeinpolitischen Motiven folgen dürfen. Mit konkreten Folgerungen für zahlreiche Einzelfragen des Freistellungsrechts wird schließlich die Operabilität dieses Zielsystems für die Rechtsanwendung nachgewiesen.

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