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Erfolgshonorar vereinbaren in der Praxis

Erfolgshonorar für Anwälte

Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen nach neuem Recht

Handbuch
2008. XV, 187 S. Kartoniert
C. H. Beck ISBN 978-3-406-57630-0

Erschienen: 2008
sofort lieferbar!

38,00 € inkl. MwSt.
 

Mit Muster-Vereinbarungen

Seit 1. Juli 2008

ist das absolute Verbot von Erfolgshonoraren aufgehoben. Jetzt können Rechtsanwälte in bestimmten Einzelfällen erfolgsabhängige Vergütungen mit ihren Mandanten aushandeln. Wichtig: Alle Vergütungsvereinbarungen müssen jetzt auf ihre Gültigkeit überprüft werden!

Die Neuerscheinung

sagt dem Rechtsanwalt klipp und klar, was bei der Vereinbarung von Vergütung und Erfolgshonorar künftig zu beachten ist. Eingehend erläutert sind alle praxiswichtigen Punkte wie:

  • Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • Form der Vereinbarung
  • Notwendiger Inhalt
  • Höhe des Honorars
  • Verhältnis zur gesetzlichen Vergütung
  • Hinweis- und Dokumentationspflichten
  • Folgen fehlerhafter Vereinbarungen.

Zahlreiche Arbeitshilfen wie Checklisten, Praxisbeispiele und Mustervereinbarungen sorgen für die sichere Umsetzung.

Aus erster Hand:

RAuN Joachim Teubel zählt zum Vorstand der RAK Hamm und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannt, u.a. als Mitherausgeber des Münchener Anwaltshandbuchs Vergütungsrecht. RAuN Herbert P. Schons ist Vizepräsident der RAK Düsseldorf und ebenfalls durch vielfältige gebührenrechtliche Publikationen ausgewiesen. Beide waren als Mitglieder der Arbeitsgruppe »Erfolgshonorare« der BRAK maßgeblich am Entstehen der Neuregelungen beteiligt.

 
Von Joachim Teubel, Rechtsanwalt und Notar, und Herbert P. Schons, Rechtsanwalt und Notar