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Sondergutachten 60: Bahn 2011: Wettbewerbspolitik unter Zugzwang

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 36 AEG

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Fachbuch

Buch. Softcover

1. Aufl. 2012. 2011

193 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-7108-3

Gewicht: 302 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Monopolkommission - Sondergutachten; 60

Produktbeschreibung

Die Monopolkommission kommt in ihrer dritten Untersuchung zur Wettbewerbsentwicklung auf den Schienenverkehrsmärkten gemäß § 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu dem Schluss, dass die Wettbewerbsintensität und die bestehenden Rahmenbedingungen weiterhin nicht zufriedenstellend sind. Sie zeigt in ihrem Gutachten auf, wo entscheidender Handlungsbedarf besteht, um dem Ziel eines wirksamen Wettbewerbs und eines attraktiven Verkehrsangebots auf der Schiene zum Vorteil der Verbraucher näherzukommen. Der bestehende Regulierungsrahmen sollte durch die zeitnahe Einführung einer Anreizregulierung ergänzt werden, um eine Senkung der Infrastrukturkosten und -entgelte zu erreichen. Die vollständige institutionelle Trennung von Infrastruktur- und Transportstarte der Deutschen Bahn AG bleibt weiterhin Voraussetzung im Bemühen um mehr Wettbewerb im Schienenverkehr. Die Monopolkommission begrüßt die grundlegende Entscheidung der Bundesregierung, einen eigenwirtschaftlichen Buslinienfernverkehr zu ermöglichen.

Informationen zur Reihe:

Monopolkommission – Sondergutachten

Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap (Vorsitzender), Christiane Kofler, Dr. Thomas Nöcker, Dr. Angelika Westerwelle und Professor Dr. Daniel Zimmer

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.

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