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Mehr ZPO braucht kein Jurist!

Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO | Musielak (Cover)
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Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO

mit Gerichtsverfassungsgesetz

Kommentar
8., neubearbeitete Auflage 2011. Buch. XLIV, 2880 S. In Leinen
Vahlen ISBN 978-3-8006-3756-0

Nachauflage:

vergriffen, kein Nachdruck

 

Musielak: der große Kommentar zur ZPO

 

 

Der Kommentar von Musielak

hat alles, was einen guten Kommentar zur ZPO ausmacht: die zuverlässige Behandlung aller praxiswichtigen Aspekte der ZPO, ein ausgezeichnetes Renommee als Kommentar und nicht zuletzt eine hervorragende Lesbarkeit. Seine Klasse beweist der Musielak immer wieder, wenn er bei schwierigen Fragen der ZPO zu Rate gezogen wird und mit praxistauglichen Lösungen aufwartet. Der Musielak zählt zu den vom BGH am häufigsten zitierten Kommentaren.

 

Jährlich neu

Der Kommentar von Musielak berücksichtigt in der 8. Auflage alle wichtigen Änderungen der ZPO, insbesondere durch

  • das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
  • das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Der Kommentar von Musielak erläutert die ZPO jährlich neu.

 

Vom Musielak profitieren

alle Juristen, die einen präzisen und umfassenden Kommentar zur ZPO suchen. Insbesondere Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger und Rechtsreferendare benutzen den Kommentar von Musielak mit Gewinn. Auch Praktikern in Rechtsabteilungen von Unternehmen und Behörden hilft der Musielak.

 

Der Musielak – mehr als ein Kommentar zur ZPO:

  • ZPO – Zivilprozessordnung
  • EuÜ (Auszug) – Genfer Europäisches Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
  • EuMahnVO – Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
  • EuGFVO – Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
  • EGZPO – Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Gesetzestext, Auszug)
  • GVG – Gerichtsverfassungsgesetz (kommentierter Auszug)
  • EGGVG – Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (Gesetzestext, Auszug)
  • EuGVVO – VERORDNUNG (EG) Nr. 44/2001 DES RATES vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  • EuVTVO – VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen
  • EuZustVO – Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates
  • EuBewVO – Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen
  • AVAG – Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz)


Zielgruppe
Für alle Juristen, die präzise und aktuell Auskunft suchen, insbesondere Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger und Rechtsreferendare sowie Praktiker in Rechtsabteilungen von Unternehmen und Behörden.
 
Herausgegeben von link iconProf. Dr. Hans-Joachim Musielak. Bearbeitet von link iconWolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, link iconUdo Becker, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., link iconHelmut Borth, Präsident des Amtsgerichts a.D., link iconDr. Frank O. Fischer, Richter am Amtsgericht, link iconProf. Dr. Ulrich Foerste, link iconDr. Mathias Grandel, Rechtsanwalt, link iconProf. Dr. Christian Heinrich, link iconProf. Dr. Michael Huber, Präsident des Landgerichts, link iconRolf Lackmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, link iconProf. Dr. Hans-Joachim Musielak, link iconProf. Dr. Astrid Stadler, link iconProf. Dr. Wolfgang Voit, link iconProf. Dr. Stephan Weth, Richter am Verfassungsgericht des Saarlandes, link iconDr. Johannes Wittschier, Richter am Amtsgericht, und link iconDr. Dieter Wolst, Richter am Bundesgerichtshof a.D.