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Der erfolgreichste Großkommentar zum BGB mit klarer Auflagenfolge!

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB (Cover)
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

In 11 Bänden
Großkommentar zum BGB

Kommentar
5. Auflage. Buch. Rund 29600 S. Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-54840-6

Nachauflage:

vergriffen, kein Nachdruck

 

Gesamtwerk:

 

Mit dem neuen Unterhaltsrecht

 

Das Gesamtwerk

Der Münchener Kommentar vereint in elf Bänden das Bürgerliche Recht nebst den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, »wer es genau wissen will«, wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.

Mit Band 8 wird die 5. Auflage des renommierten Großkommentars fortgesetzt. Abgeschlossen wird das elfbändige Werk voraussichtlich 2010, bis dahin erscheinen die Einzelbände in halbjährlichem Abstand.

 

Entscheidungshilfe für

Richter, Rechtsanwälte, Notare und Behörden.

 

Hinweis:

Der Inhalt des Werkes ist auch im Internet verfügbar und Teil des Fachmoduls Zivilrecht plus in beck-online.DIE DATENBANK.

Infos/4-Wochen-Test:www.beck-online.de

 

Zu den Herausgebern und Autoren

Herausgeber: Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker und Präsident des OLG Prof. Dr. Roland Rixecker. Bandredakteur: Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab. Bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Winfried Born; Rechtsanwalt PD Dr. Peter Finger; Prof. Dr. Tobias Fröschle; Prof. Dr. Peter Huber; Vors. Richter am OLG Dr. Hans-Ulrich Maurer; Prof. Dr. Dirk Olzen; Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe; Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab; Direktor des AG a.D. Klaus Seidel; Prof. Dr. Kerstin Tillmanns; Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Wagenitz; Prof. Dr. Marina Wellenhofer.

 
Hrsg. von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker und Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des OLG