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Sondergutachten 63: Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB

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Fachbuch

Buch

Rückendraht

2012

71 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-7548-7

Gewicht: 121 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Monopolkommission - Sondergutachten; 63

Produktbeschreibung

Mit dem Sondergutachten zur geplanten Kartellrechtsnovelle nimmt die Monopolkommission zu einer Reihe von wichtigen Vorschlägen des Referentenentwurfs Stellung und konstatiert darüber hinausgehenden Reformbedarf. Betroffen sind die nationalen Fusionskontrollvorschriften, die allgemeine Missbrauchsaufsicht sowie das kartellrechtliche Verfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Daneben stehen gewisse Änderungen der Pressefusionskontrolle und der besonderen Missbrauchsaufsicht in der Wasserwirtschaft zur Diskussion.

Die Monopolkommission empfiehlt die Anwendung der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem fordert sie, Trinkwasserentgelte unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Preise oder Gebühren der wettbewerbsrechtlichen Aufsicht zu unterstellen. Eine Verlängerung der speziellen Missbrauchsaufsicht für Energiemärkte lehnt sie ab. Das Kartellordnungswidrigkeitenrecht weist derzeit schwerwiegende Lücken bei der Rechtsnachfolge in der Bußgeldhaftung auf; daher hält die Monopolkommission eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge für erforderlich.

Informationen zur Reihe:

Monopolkommission – Sondergutachten

Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap (Vorsitzender), Christiane Kofler, Dr. Thomas Nöcker, Dr. Angelika Westerwelle und Professor Dr. Daniel Zimmer

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.

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