Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Junold | Opernfinanzierung und Opernstrukturen am Beispiele der Theater- und Philharmonie Essen gGmbH | 1. Auflage | 2007 | beck-shop.de

Junold

Opernfinanzierung und Opernstrukturen am Beispiele der Theater- und Philharmonie Essen gGmbH

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Buch. Softcover

2007

150 S.

Arkadien Verlag. ISBN 978-3-940863-03-4

Produktbeschreibung

„Für Theater gilt, daß das in jedem Falle öffentlich ist, was man auf der Bühne sieht. Seltener bekommt man Informationen darüber, was hinter der Bühne passiert. Nie erfährt man etwas darüber, was im Zuschauerraum vor sich geht. Das ist in jedem Falle tabu.“ Keiner der öffentlich geförderten Bereiche ist daher so von Mythen umrankt, wie der des Theaters, speziell des Musiktheaters. Viele gehen zwar ins Theater oder sind zumindest über die Existenz dieser Institution informiert, aber nur wenige sind in der Lage oder willens, sich mit den Produktionsbedingungen des Theaters wirklich fachkundig auseinanderzusetzen, weil kaum jemand glaubt, mit diesen vertraut zu sein. Viele halten das Theater zudem für eine Institution, deren Funktion und Wirkungsweisen für Außenstehende undurchschaubar sind, ein Mythos, der von den Künstlern alleine deshalb häufig gepflegt wird, weil man ihnen dann nicht so leicht in die Arbeit reinreden kann. Kunst und Künstler, so ein weitverbreitetes Vorurteil, seien eine menschliche Spezies, die außerhalb jeglichen menschlichen Verhaltensmaßstab stünden und daher nicht nach diesen bewerten werden darf. Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden öffentlichen Kassen ist es nicht verwunderlicher, daß man in den letzten Jahren wieder einmal über die Struktur von Opernhäusern diskutiert, eine Diskussion, die seit vier Jahrhunderten immer wieder durch die Öffentlichkeit geistert. Grundlage dieser Diskussion ist erneut die Frage, wieso Opern überhaupt öffentlich zu finanzieren sind beziehungsweise wie man gerade aufgrund der erheblichen finanziellen Probleme die Häuser so strukturiert, daß sie mit dem ihnen zugestandenen Finanzrahmen überhaupt arbeiten können. Auch setzt man sich, mit dem „öffentlichen Nutzen“ dieser Institutionen auseinander, der gegeben sein muß, damit eine öffentliche Finanzierung überhaupt möglich und auch sinnvoll ist. Keiner der Verantwortlichen will sich dem Vorwurf gefallen lassen müssen, Steuern zu verschwenden, die an anderer Stelle möglicherweise sinnvoller verwendet wären, und sei es für Schwimmbäder, und die anvertrauten Mittel nicht sinnvoll und sparsam eingesetzt zu haben. Daß viele Diskussionsteilnehmer glauben, es reiche aus, sich in größeren Abständen die Zauberflöte anzusehen, um als fachkundiger Diskussionsteilnehmer zu gelten, erschwert natürlich die Diskussion, da diese Gruppe entgegen des eigenen Glaubens nicht über ausreichendes Wissen verfügt, um sachkundig an der Diskussion teilzunehmen. Bei der Frage nach den möglichen Organisationsformen von Theatern werden öffentlich/rechtliche Modelle wie das sogenannte Regietheater aber auch privatrechtliche Organisationsformen wie AG´s oder GmbH´s diskutiert. Auf die genannten Formen ist en detail einzugehen. Damit einher geht auch die Auseinandersetzung über die Höhe der notwendigen Subventionen und die Finanzierung derselben, ob und wie weit private Gelder herangezogen werden können oder ob man nicht die umliegenden Gemeinden der Theaterstädte, die Länder oder den Bund stärker in die Finanzierung der Kulturinstitutionen miteinbezieht. In der öffentlichen Diskussion spielt außerdem die Überlegung eine Rolle, ob Musiktheater den ihnen zugewiesenen Bildungsauftrag erfüllen, der ein Aspekt für die Rechtfertigung der öffentliche Bezuschussung der Theater ist, beziehungsweise überhaupt erfüllen können oder ob es sich nicht um Veranstaltungen für eine kleine Elite handelt, die aufgrund ihrer Zahlungsfähigkeit auch rein privat hätten finanziert werden könnten. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Organisationsformen sollen anhand der TuP (Theater und Philharmonie Essen GmbH) als eines konkreten Einzelfalles diskutiert werden, da sie sich so besser veranschaulichen lassen. Gerade dieses Beispiel wurde gewählt, weil der Autor es als einen geglückten Rechtsformwandel ansieht. Aufgabe der Arbeit soll sein, zu untersuchen, inwieweit sich das gGmbH-Model als Arbeitsrahmen für Opernhäuser anbietet, da es flexiblere Arbeitsstrukturen ermöglicht, oder aus welchem Grund es eventuell abzulehnen ist. Daß Opernhäuser der öffentlichen Subvention bedürfen, wird in der Arbeit vorausgesetzt. Sie verfügen nicht nur über einen öffentlichen Bildungsauftrag, sondern präsentieren eine Form der Kunst, die ohne Subventionen nicht finanzierbar wäre, die aber notwendig ist, um den Kanon abendländischer Kultur zu bewahren. Dies gilt insbesondere für selten gespielte Werke, die (noch) nicht populär genug sind, um größere Zuschauerzahlen anzuziehen. Insofern dient die Bezuschussung auch dazu, das, was man als den abendländischen Kanon der Kunst bezeichnen kann, zu pflegen, um unbekannte Werke zu bereichern und breiten Zuschauerkreisen zu Gehör zu bringen. Auch wenn manche Häuser diesem Bildungsauftrag nicht nachkommen heißt das nicht, daß der Bildungsauftrag grundsätzlich unmöglich ist oder nicht erfüllt werden kann. Auch private Häuser wie die Zeitgenössische Oper Berlin kommen aus diesem Grund nicht ohne Subventionen aus, selbst wenn sie hier zu einem großen Teil nicht von der öffentlichen Hand sondern durch private Sponsoren aufgebracht werden. Insofern geht die Arbeit auch nicht der Frage nach, inwieweit man Opern so führen kann, daß man auf die öffentlichen Gelder verzichtet, sondern wie man die zu Verfügung stehenden öffentlichen Gelder möglichst ökonomisch sinnvoll einsetzt, ohne auf ein künstlerisch anspruchsvolles Profil zu verzichten. Dabei soll jedoch keine Berechnungsmethode aufgezeigt werden, mittels derer man berechnen kann, wieviel Geld ein Opernhaus im allgemeinen benötigt oder welche Betriebsgröße notwendig ist, damit eine Oper ihrem Auftrag gerecht werden kann. Ziel dieser Arbeit kann es nicht sein, das Haus unter rein kaufmännischen Gesichtspunkten zu beurteilen oder die skizzierten gesellschaf-tlich/politischen Rahmenbedingungen nachzugehen, in denen Kunst entsteht. Methodisch ist die Frage zu stellen, durch welche Merkmale sich eine gGmbH auszeichnet und wie sie sich gegen die normale GmbH abgrenzt. Ausschlaggebend für diese Beurteilung ist zwangsläufig das GmbH-Gesetz mit seinen Anleihen an das Aktiengesetz wie auch der Sonderbestimmungen des Gesellschaftervertrags mit den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Hinzu kommt die Abgabenordnung, die festlegt, unter welchen Bedingungen eine Institution als gemeinnützig anerkannt und damit steuerbegünstigt ist. Außerdem ist darzulegen, wo die Vor- und Nachteile hinsichtlich der Organisation und der Finanzierung von Theatern in der Rechtsform einer GmbH gegenüber einem sogenannten Regietheater liegen beziehungsweise in welchen Bereichen die organisatorischen Unterschiede zwischen den beiden Formen auftreten. Einzelne Bereiche wie das Tarifrecht werden beispielhaft an speziellen Tarifverträgen exemplifiziert, da es bei der Vielzahl an Tarifverträgen, die für ein Theater gelten, unmöglich ist, auf alle einzugehen. Im künstlerischen Bereich wird der sogenannte Normsolo als ein Beispiel für einen künstlerischen Tarifvertrag herausgegriffen, im nichtkünstlerischen der BAT. Bei diesem Tarifvertrag läßt sich bei einem Rechtsformwandel die größte Flexibilisierung erreichen, denn die künstlerischen Tarifverträge gelten für alle öffentlichen Theater unabhängig von ihrer Rechtsform, was für den BAT nur bedingt gilt. Des Weiteren ist zu prüfen, wie die rechtlichen Ausgestaltung einer gGmbH im Allgemeinen und im Speziellen am Beispiele der Theater und Philharmonie Essen GmbH aussieht. Um dies beurteilen zu können, müssen nicht nur die tarifrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt werden, die für diese Gesellschaft gelten, da die Lohnkosten den größten Anteil der Ausgaben eines Theaters ausmachen, sondern auch mit den sonstigen Kosten des Betriebes wie den Sachkosten. Außerdem sind die Gesellschafterverträge, Rechenschaftsberichte sowie die Bilanzen und die Geschäftsberichten zu Rate zu ziehen. Alle anderen Kosten, die in einem Betrieb entstehen, sind selbstverständlich unter den gleichen Gesichtspunkten zu prüfen. Auf alle diese Fragen geht die Arbeit en detail ein.

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