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Junker / Beckmann / Rüßmann

juris PraxisKommentar BGB: Band 2: Schuldrecht

vergriffen, kein Nachdruck

298,00 €

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Kommentar

Buch inkl. Online-Nutzung. Hardcover

drei Bände

7. Auflage. 2014

Rund 7600 S. Mit eBook und Zugriff auf die tagesaktuelle Online-Datenbank.

juris. ISBN 978-3-86330-076-0

Das Werk ist Teil der Reihe: Juris Praxiskommentar

Produktbeschreibung

Band 2 Schuldrecht

Der 2. Band des juris PraxisKommentars BGB, unterteilt in drei Teilbände, hat in der 7. Auflage umfangreiche Änderungen und Erweiterungen erfahren. Berücksichtigt wurden insbesondere
 
  • Die Vorschriften zum Behandlungsvertrag §§ 630a-h BGB mit Ausführungen zum Arzthaftungsrecht
 
und die durch das
 
  • Gesetz zur Umsetzung Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 mit Wirkung zum 13.06.2014 im BGB verursachten Änderungen
 
Außerdem wurde bereits berücksichtigt das
 
  • Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22.07.2014, mit dem § 271a BGB neu in das BGB eingefügt wurde.

Neu in der 7. Auflage kommentiert werden nun auch zahlreiche Nebengesetze:
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); siehe Band 2.2
  • Preisklauselgesetz (PrKG); online bereits in der Vorauflage verfügbar; siehe Band 2.1
  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); online bereits in der Vorauflage verfügbar; siehe Band 2.3
  • Unterlassungsklagengesetz (UKlaG); vgl. Band 2.1
  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG); vgl. Band 2.2


Ein teilweise neu zusammengestelltes Autorenteam ausgewiesener Experten beleuchtet die neuen Vorschriften und Gesetze in gewohnt praxisorientierter und fundierter Art und Weise.
 
BGB Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse:
  • Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 304)
  • Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310)
  • Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
  • Erlöschen der Schuldverhältnisse (§§ 362 – 397) •Übertragung einer Forderung (§§ 398 – 413)
  • Schuldübernahme (§§ 414 – 419)
  • Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern (§§ 420 – 432)
  • Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)

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