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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 3: Sachenrecht, §§ 883 - 902 (Allgemeines Liegenschaftsrecht 2) | von Staudinger | Buch (Cover)
von Staudinger

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 3: Sachenrecht
§§ 883 - 902 (Allgemeines Liegenschaftsrecht 2)

Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Vormerkung (§§ 883 – 888)
Kommentar 
2008. Buch. X, 798 S. Gebunden
Sellier - de Gruyter ISBN 978-3-8059-1068-2

Die Neubearbeitung des Bandes §§ 883-902 (Allgemeines Liegenschaftsrecht 2) berücksichtigt umfassend die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre und nimmt zu den angebotenen Lösungen kritisch Stellung: Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der Vormerkung (§§ 883 – 888):

  • die Sicherungswirkung der Vormerkung bei künftigen Ansprüchen,
  • die Bestimmtheitsanforderungen bei bedingten oder künftigen Ansprüchen,
  • die Auswirkungen eines befristeten freien Rücktrittsrechts des Vormerkungsschuldners,
  • die vormerkungswidrige Eigentumsaufgabe,
  • die Wirkungen der Vormerkung in der Zwangsversteigerung,
  • die Konservierung der Gutglaubensschutzvoraussetzungen durch die Vormerkung,
  • die Auswirkungen einer Zustimmung des wirklichen oder auch nur buchmäßigen Vormerkungsgläubigers zu anspruchswidrigen Verfügungen,
  • das Verhältnis konkurrierender Vormerkungen,
  • der Zeitpunkt, in dem der Vormerkungsgläubiger erstmals gegen vormerkungsbeeinträchtigende Verfügungen vorgehen kann,
  • die Art und Weise der Durchsetzung der Vormerkung bei anspruchsbeeinträchtigenden Verfügungen und
  • die Verteidigungsposition des Dritterwerbers gegenüber dem Anspruch aus § 888 Abs. 1.

Besonders kritisch setzt sich die Kommentierung mit der Entscheidung BGH NJW 2008, 578 auseinander, nach der die Erweiterung des Vormerkungsschutzes nur einer ergänzenden Bewilligung, nicht dagegen einer ergänzenden Eintragung bedarf.

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Begründet von Julius von Staudinger. Bearbeitet von Karl-Heinz Gursky