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Farr

Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Berichten über die MaBV-Prüfung

- einschließlich Musterbericht, Berichtsbegleitbogen, Berichtskontrollbogen, Arbeitspapier-Index, Prüfercheckliste - (Bericht über die Prüfung Gewerbetreibender i.S.d. § 34c Abs. 1 GewO gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) unter Berücksichtig

vergriffen, kein Nachdruck

42,00 €

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Praxisliteratur

Buch. Softcover

DIN A4

3., aktualisierte Aufllage. 2011

II, 132 S.

IDW. ISBN 978-3-8021-1825-8

Stand: 1. März 2011

Produktbeschreibung

Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-)Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Der Prüfungsvermerk ist mit einem Siegel zu versehen (Vorbehaltsaufgabe für WP/vBP). Die MaBV-Prüfung unterliegt damit auch der Berichtskritik (§ 24d Abs. 1 BS WP/vBP) und der externen Qualitätskontrolle (§ 57a WPO).

Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Broschüre folgende Hilfsmittel enthalten:
1.) Musterbericht für die MaBV-Prüfung
2.) Checkliste für die Anfertigung von MaBV-Berichten (Berichtsbegleitbogen)
3.) Checkliste für die Qualitätskontrolle von MaBV-Berichten (Berichtskontrolle)
4.) Index für die Arbeitspapiere zur MaBV-Prüfung
5.) Prüfercheckliste zur Durchführung der MaBV-Prüfung
6.) Vollständigkeitserklärung zur MaBV-Prüfung (Muster IDW Verlag; Stand: 11/2009)
7.) IDW PS 830 zur MaBV-Prüfung (Stand: 19.09.2007)
8.) Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV (Stand 09.03.2010)
9.) Literaturverzeichnis zur MaBV-Prüfung und zum Prüfungsbericht (einschließlich Redepflicht)

Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (VO 1/2006), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.

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