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FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (Cover)
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FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht mit Betreuungsrecht, Erbrecht, Verfahrensrecht, Öffentlichem Recht

Zeitschrift 
Zeitschrift. Erscheint 14-tägig. Geheftet
Gieseking ISSN 0044-2410

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Die FamRZ (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht) erscheint seit 1954 nunmehr im 49. Jahrgang vierzehntäglich im Verlag Gieseking, Bielefeld, und ist die führende deutschsprachige juristische Fachzeitschrift auf dem Gebiet des Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts. Sie wendet sich vornehmlich an Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger und Wissenschaftler, Mitarbeiter in Sozialbehörden und Jugendämtern, Sozialarbeiter, Betreuer, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine, Mitarbeiter von Sozialämtern und Ämtern für Ausbildungsförderung.

Die FamRZ veröffentlicht im Jahr durchschnittlich mehr als 1000 Gerichtsentscheidungen aus dem gesamten Bereich des Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Berührungen zum Erb- und Höferecht, dem Verfahrensrecht, dem Adoptionsrecht, dem Recht der Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft, dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Beamten- und Besoldungsrecht, dem Strafrecht, dem Steuerrecht, dem Recht der Ausbildungsförderung sowie dem Ausländerrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die Entscheidungen werden fast durchweg ungekürzt und häufig mit Anmerkungen versehen abgedruckt.

Abhandlungen zu Themen aus allen vorgenannten Bereichen, zahlreiche Dokumentationen (z.B. Gesetzgebung, familienrechtliche Tabellen und Leitlinien, Rechengrößen zum Versorgungsausgleich, zur Rentenversicherung, zu Unterhalt und Zugewinnausgleich, Preisindizes für die Lebenshaltung, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Tagungsberichte), Buchbesprechungen und Hinweise auf Veröffentlichungen in einschlägigen in- und ausländischen juristischen Fachzeitschriften (Literaturhinweise) wenden sich sowohl an den Praktiker als auch den wissenschaftlich Tätigen.

 
Begründet von Friedrich Wilhelm Bosch. Hrsg. von Prof. Dr. Peter Gottwald, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Henrich und Prof. Dr. Dieter Schwab