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Die Online-Lösung für die Verwaltung

Beck-KOMMUNALPRAXIS Brandenburg plus

Kommentiertes Landes-, Bundes- und Kommunalrecht online
Mehr als 9.000 Seiten landesspezifische Kommentierungen und Darstellungen, dazu das Beck-Plus: TVöD/TV-L-Kommentare, Gesetze, Rechtsprechung, Zeitschriften

C. H. Beck
(In Kooperation mit dem Kommunal- und Schul-Verlag)

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Ihre Vorteile:

Das gesamte Landes-, Bundes- und Kommunalrecht in einer einzigen Datenbank, direkt an Ihrem Arbeitsplatz!

 

Bewährte landesspezifische Kommentierungen…

  • PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG erstmals vereint mit Beck’schen Gesetzestexten, Kommentierungen, Zeitschriften und umfangreicher Rechtsprechung
  • praxisnahe, anschauliche und leicht verständliche Gesamtdarstellung
  • überzeugendes Zusammenspiel von Texten, Kommentierungen und Rechtsprechung
  • mit Erläuterungen, Beispielen, Mustern, Formblättern, Organigrammen, Anmerkungen, Verweisungen
  • Bearbeitung aller Einzelthemen durch ausgewiesene Experten aus Ministerien, Spitzenverbänden, Verwaltungsbehörden und der sonstigen Rechtspraxis

… dazu das große Beck-Plus:

  • mit BeckOKs zu TVöD und TV-L – laufend aktuelle Kommentierungen aus 1. Hand zum neuen Tarifrecht
  • mit renommierten Beck’schen Gesetzessammlungen
  • mit Rechtsprechung im Volltext aktuell und direkt von den Gerichten (BeckRS)
  • führende Verwaltungs-Zeitschriften mit den meisten Lesern – NVwZ, NVwZ-RR, LKV inklusive umfang reicher elektronischer Archive bis 1982

Sicherheit & Komfort auch online:

  • mehr Rechtssicherheit bei Detail-Entscheidungen
  • zielsicherer Zugriff über komfortable Suchmasken
  • Gesetze, Rechtsprechung, Aufsätze … intelligent verlinkt
  • Recherche in der gesamten Datenbank beck-online inklusive, z.B. im Modul Verwaltungsrecht plus, in weiteren Kommentaren, Zeitschriften… (Einzeldokument)
  • immer auf dem Laufenden durch ständige Online-Aktualisierungen und regelmäßige Updates
  • einfache Nutzung an mehreren Plätzen/kostengünstiges Intranet möglich

Für die bisherigen Bezieher der Loseblattausgabe Online-Plätze 1 – 3 ohne Berechnung